Hochwasserrisikomanagement-Plan für das Bearbeitungs- gebiet Mosel-Saar

Die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) schreibt die Erstellung und Koordinierung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen (HWRM-Plänen) in internationalen Flussgebieten bis zum 22.12.2015 vor.

Die Umsetzung der HWRM-RL wird in der Internationalen Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein auf der A-Ebene von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) koordiniert. Letztere befasst sich mit dem Rheinstrom sowie mit den Grenzgewässern und grenzüberschreitenden Gewässern mit einem Einzugsgebiet größer 2500 km².

Für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar wird die internationale Koordinierung für alle Gewässer größer 10 km² zwischen den drei Vertragsstaaten der IKSMS (Frankreich, Luxemburg und Deutschland) sowie Belgien/Wallonie auf der B-Ebene von den Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) gewährleistet.

Die HWRM-RL legt die Verpflichtung zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der Schäden in die Hand der Staaten. Diese sind für die Ableitung und Festschreibung von Zielen und Maßnahmen in ihren nationalen HWRM-Plänen (C-Ebene) sowie deren Umsetzung zuständig.

Die IKSMS dienen auf der B-Ebene als Plattform für die internationale Information, Abstimmung und Koordinierung. In deren Kompetenzbereich wird für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar jeweils geprüft, ob geplante nationale Maßnahmen Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger an den Grenzgewässern und den grenzüberschreitenden Gewässern haben: Entsprechende Maßnahmen sind abzustimmen bzw. zu koordinieren.

 

Hochwasserrisikomanagement-Pläne

Die Verlinkung zu den nationalen Plänen erfolgt, sobald diese im Internet zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt sind.

A-Ebene: HWRM-Plan der IKSR für die IFGE Rhein (Stand: 17.12.2014)

B-Ebene: HWRM-Plan der IKSMS für das internationale Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar (Stand: 22.12.2015)

C-Ebene: Die nationalen HWRM-Pläne der Mitgliedsstaaten/-länder können über die zuständigen Behörden bezogen werden:

Die HWRM-RL fordert, eine aktive Beteiligung aller interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der HWRM-Pläne. Der Entwurf der jeweiligen HWRM-Pläne soll spätestens ab dem 22.12.2014 der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. Stellungnahmen können bei den nationalen zuständigen Behörden bis ca. Mitte 2015 eingereicht werden.